Eines ist sicher, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) wird am 01.07.2022 in Kraft treten.
Die damit einhergehende pauschale Volumenbesteuerung der Flüssigkeiten (Liquidsteuer) wirft bereits ihre Schatten voraus und hängt wie ein Damoklesschwert über der gesamten Branche.
Dieses Gesetz wird ohne Zweifel zu signifikanten Veränderungen führen. Ob es (wie von zahlreichen Usern angedeutet) Sinn ergibt, wieder auf die alten Glimmstängel umzusteigen, möchten wir im Folgenden erläutern.
Grundsätzlich hätten wir es zwar begrüßt, wenn dem niederschwelligen Angebot zum Einstieg in die Welt der E-Zigaretten und E-Pfeifen durch eine erhobene Steuer Einhalt geboten worden wäre. Was da nun aber konkret beschlossen und umgesetzt wurde, entzieht sich jedem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Unter anderem auch deshalb hat die Interessensvertretung der kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche „Bündnis für Tabakfreien Genuss“ kurz BfTG eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Zudem haben die großen Liquidhersteller angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen, da diese Besteuerung zu einer Benachteiligung im europäischen Wettbewerb führt. Deutschland hat mit Einführung des Gesetzes die höchsten Preise innerhalb der gesamten EU. Diese Klage ist durchaus erfolgversprechend, in der Vergangenheit mussten bereits zahlreiche Gesetze einzelner Länder wegen Wettbewerbsvorteil oder Benachteiligung korrigiert werden. Verhindern würde dies die Steuer zwar nicht, eine erfolgreiche Klage würde aber zumindest zu einem gemäßigterem Steuersatz führen.
Eines hat das Gesetz allerdings bereits jetzt erreicht: Eine zunehmend abschreckende Wirkung zu erzielen.
Vielleicht nimmt man deshalb auch die vor angekündigte Klage in Kauf. Besonders traurig ist, dass dabei viele Existenzen, der aus überwiegend kleinen Händlern bestehenden Branche, zerstört werden. Dies betrifft insbesondere die kleinen, stationären Einzelhändler. Sie wurden ohnehin schon durch Corona arg gebeutelt. Viele von Ihnen haben in der Vergangenheit existenzsichernde Kredite aufgenommen, die nun nicht mehr beglichen werden können.
Konkret beschlossen wurde Folgendes:
Sämtliche für E-Zigaretten produzierte nikotinfreie und nikotinhaltige Flüssigkeiten werden ab dem 01.07.2022 als Substitute Tabakwaren mit einer Steuer von 0.16 Euro je Milliliter belegt. Waren, die vor diesem Datum produziert worden sind, dürfen mit einer Übergangsfrist bis zum 13.02.2023 ohne Berechnung dieser Steuer abverkauft werden. Bis 2026 wird diese Steuer schrittweise auf insgesamt 0.32 Euro/ml angehoben.
Was dann eine 1 Liter Flasche (1000ml) Base im Jahr 2026 zusätzlich kosten wird, kann sich jeder leicht ausrechnen. Aus diesem Grund werden die Basen vermutlich spätestens ab 2023 vom Markt verschwinden. Kaum jemand dürfte im Folgejahr 2023 bereit sein für eine solche Flasche, die derzeit um die ca. €10 kostet, mehr als €200 auf den Tisch zu legen. Zudem fördert das Gesetz den Schwarzhandel und Schmuggel, denn es wird genügend Menschen geben, die auch weiterhin Interesse daran haben werden, günstig an „ihren Stoff“ zu kommen. Für viele wird es vermutlich schwer nachvollziehbar sein, weshalb auf eine nikotinfreie Flüssigkeit eine derart hohe Steuer erhoben wird.
Derzeit stellt sich die Lage so dar, dass die Hersteller und Händler vorproduziert und vorgesorgt haben. Die Lager sind also gut gefüllt und dürften die meisten User zumindest bis zum Ende der Übergangsfrist im Jahr 2023 weiterhin mit preiswerter Software (Nikotinshots, Liquid, Aromen, Basen) versorgen.
Aber wie schaut es danach aus und wie schaut es aus, wenn der gesamte selbst eingelagerte und gebunkerte Bestand aufgebraucht ist?..
Dazu haben wir eine kleine Rechnung durchgeführt. Grundlage der Berechnung bildet der Liquid und Tabakpreis im Jahr 2026. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Schachtel Kippen der Premium-Marke ca. €8,10 kosten. Auch die Tabaksteuer wird bis dahin stufenweise erhöht. Ein 10 ml Fläschchen nikotinhaltiges Liquid dürfte im Jahr 2026 preislich im Bereich von ca. €7,71 liegen. Das ist aus heutiger Sicht ein „echter Hammer“, eines sollte dabei aber nicht vergessen werden: der Liquid-Verbrauch.
Wenn man als Grundlage für den Verbrauch ein sparsames MTL Gerät (Verdampfer) heranzieht, liegt der Tagesverbrauch bei ca. 5ml. Das entspricht im ungefähren einer Schachtel Zigaretten.
Somit ist der zu entrichtende Betrag zwar wesentlich höher als derzeit, allerdings immer noch um ca. die Hälfte günstiger als der Konsum einer Zigarettenschachtel. Hinzu kommen die (aus unserer Sicht) nicht zu vernachlässigenden gesundheitlichen Aspekte.
Selbstverständlich bleibt es jedem selbst überlassen, wie er diesen Weg zukünftig bestreiten wird. Wir werden auch weiterhin an dem Konzept der E-Zigarette festhalten, denn wir sind davon überzeugt, dass die E-Zigarette die definitiv bessere Alternative zum Tabakkonsum darstellt.
Tipps zum Bunkern:
- Auch wenn die Flüssigkeiten lange über das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus lager- und dampfbar sind, so ergibt es wenig Sinn einen Vorrat für die nächsten dreißig Jahre anzulegen. Bis dahin sind die gelagerten Flüssigkeiten vermutlich unbrauchbar.
- Bis zum Ende der Übergangsfrist ist es noch ein Weilchen hin. Die Lager der Händler und Hersteller sind durch vorproduzierte Ware gut gefüllt, es besteht also kein Grund zu „Panikkäufen“
- Anstatt mit einer Bestellung den gesamten (vielleicht errechneten) Vorrat zu kaufen, kaufen Sie lieber immer mal wieder kleinere Chargen. So ist auch das Mindesthaltbarkeitsdatum etwas „gestaffelt“.
- Auch wenn es aus umwelttechnischer Sicht eher ungünstig erscheint: kaufen Sie lieber mehrere Kleingebinde anstatt ein Großgebinde. Denn auch hier sollte die Haltbarkeit im Blick behalten werden. Ein Großgebinde „verdirbt“ eher als kleine Flaschen, bei denen jeweils ein kleiner Teil angebrochen wird.
- Lagern Sie die „Bunkerware“ kühl, trocken und dunkel.
- Beginnen Sie damit Ihre Nikotindosis herunterzufahren, denn so können Sie Ihren Vorrat an Nikotinshots deutlich länger nutzen. Wem das nicht sofort gelingt: Nutzen Sie zwei Zigaretten mit unterschiedlich hoher Dosis. Ein Gerät mit leichter Dosis und eines mit starker Dosis, an dem Sie ziehen können, wenn das „Verlangen“ nach Nikotin zu groß wird.
- Falls Ihnen der „Throat Hit“ bei Liquids mit niedriger Nikotindosis zu wenig erscheint: probieren Sie etwas Menthol zuzusetzen oder auch Chili. Die oftmals zugesetzte Koolada erzeugt lediglich Frische bei gelegentlichem „Gehirnfrost“, ein dem Throat Hit ähnliches Kratzen im Hals können Sie damit nicht hervorrufen.
- Falls Sie mit einer niedrigeren Dosis Nikotin dampfen und die E-Zigarette kaum aus der Hand legen können (Dauernuckler): Erhöhen Sie die Nikotin Dosis, denn somit wird schneller eine Sättigung erreicht und die Zigarette kann öfter aus der Hand gelegt werden, ohne gleich an den nächsten Zug zu denken.
- Die in den Basen enthaltenen Flüssigkeiten (PG&VG) weisen unterschiedliche Lagerstabilitäten auf. Trotz der Tatsache, dass beide Flüssigkeiten lange Haltbarkeit aufweisen und PG die Lagerstabilität von VG erhöhen soll. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher, kaufen und lagern Sie diese separat. Das Zusammenmischen beider Flüssigkeiten zur Verwendung als Base ist leicht zu bewerkstelligen.